1. Geltungbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die Ancia Schütz (nachfolgend „coachende Person oder Coach“ genannt) von Vertragspartnern (nachfolgend „Klient*in“genannt) erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Coachings und der Beratung, aber auch für alle hiermit in Zusammenhang stehenden sonstigen Leistungen der coachenden Person.
Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen der coachenden Person und dem Klient*in auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich abweichende Regelungen treffen. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klient*ins werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die coachende Person ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn die coachende Person in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Klient*in Leistungen für den Klient*in vorbehaltlos erbringt.
Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung), sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Angebote der coachenden Person sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung der Leistungen durch den Klienten gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist die coachenden Person berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang bei ihm anzunehmen. Die Annahmeerklärung der coachenden Person ist an kein Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, schriftlich, in Textform, in elektronischer Form als auch durch Ausführung der Leistung erfolgen. Mit der Beauftragung bestätigt der*die Klient*in diese AGB.
3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Coaching ist eine individuelle, prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des*der Klient*in aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient*in und Coach*in ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
3.1 Verantwortung des Coachs
Der*die Coach*in stellt in allen fachlichen Angelegenheiten die eigenen Leistungen dem*der Klient*in nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Er*sie erfüllt diese Pflichten aufgrund dieses Vertrages sorgfältig und gewissenhaft nach besten Kräften. Die coachende Person stellt dem*der Klient*in ein maßgeschneidertes Coaching-Programm, bestehend aus Einzelberatungen, thematischen Workshops und begleitenden Unterlagen, sowie Audio und ggf. Viodeübungen und zur Verfügung.
Der*die Coach*in legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken. Der*die Coach*in wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
Der*die Coach*in wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
3.2 Verantwortung des*der Klient*in
Der*die Klient*in beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess.
Der*die Coach*in kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Der*die Klient*in ist bewusst, dass er (der*die Klient*in) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann. Die coachende Person steht dem*der Klient*in als Prozessbegleiter*in und Auslöser*in von Veränderungen zur Verfügung – jedoch wird die eigentliche Veränderungsarbeit vom*von der Klient*in geleistet. Der*die Klient*in sollte bereit und offen sein, bisherige Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit der eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen und eigenes Verhalten und somit Situationen gegebenenfalls zu ändern.
Um die effektive Umsetzung der Beratungsergebnisse zu gewährleisten, erklärt sich der*die Klient*in bereit, pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen, sofort nachzufragen, wenn etwas unklar erscheint und die anfallenden praktischen Aufgaben termingerecht umzusetzen.
Der Klient*in nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens
30 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können und den Erfolg des Coachings zu gewährleisten. Sofern der Klient*in verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens zwei Tage im Voraus ab, andernfalls verfällt der Termin.
Der*die Klient*in erkennt an, dass er*sie während des Coachings, sowohl während der einzelnen Gespräche als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für die eigenen privaten und geschäftlichen Handlungen. Darüber hinaus erkennt der*die Klient*in an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratung und des Coachings von ihm*ihr unternommen werden, ausschließlich in seinem*ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen und er während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist.
Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung, vor Antritt der vereinbarten Leistungszeitraums durch den Klient*in zu zahlen. Die Zahlung der im Angebot evtl. vereinbarten monatlichen Vergütung wird jeweils vor Beginn eines Leistungsmonats in Rechnung gestellt. Abweichende Zahlungskonditionen können schriftlich oder in Textform vereinbart werden.
Für den Fall, dass der Coach im Auftrag des Klient*ins finanzielle Aufwendungen (insbesondere Ausgaben im Rahmen des Werbebudgets) tätigt, verpflichtet sich der Klient*in die dem Coach dadurch entstandenen Kosten unverzüglich zu erstatten. Es gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften.
Fahrt- und Reisekosten, Spesen für Reisen sowie berufsübliche Nebenkosten, die im Zusammenhang mit einem Auftrag beim Coach anfallen, sind vom Klient*in zu ersetzen, soweit der Klient*in zuvor in die Erstattung eingewilligt hat. Die Einwilligung kann schriftlich, in Textform oder mündlich erfolgen.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Klient*in in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Dem Klient*in stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Klient*ins unberührt.
4. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
4.1 Art der Leistungserbringung
Alle Leistungen der coachenden Person sind im Zweifel als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB anzusehen. Die Parteien sind darüber einig, dass der Auftragnehmer seine Leistungspflicht durch die Erbringung der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen erfüllt. Das Erreichen eines bestimmten Erfolgs (z.B. Umsatzsteigerungen beim Auftraggeber, Mindestanzahl an Bewerbern etc.) ist nur dann geschuldet, wenn die coachenden Person dies im Einzelfall ausdrücklich zusichert.
Die coachenden Person entscheidet grundsätzlich frei über den Ort und die Zeit der Leistungserbringung, sie ist nicht weisungsgebunden tätig.
4.2 Konkreter Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang sowie etwaige Leistungstermine bzw. Leistungsfristen richten sich nach der jeweiligen zwischen den Parteien vereinbarten individuellen Leistungsbeschreibung. Diese ist in der Regel in dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsformular („Angebot“) enthalten, das wesentlicher Vertragsbestandteil ist.
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine sind für die coachende Person grundsätzlich unverbindlich. Die coachende Person ist bei erheblichen Abweichungen dazu verpflichtet, rechtzeitig auf eine Verzögerung hinzuweisen. Liefertermine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Coach ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
Die üblichen Geschäftszeiten der coachenden Person sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Sachsen-Anhalt.
5. Verzug und Verzugsfolgen
Die üblichen Geschäftszeiten der coachenden Person sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Sachsen-Anhalt.
Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Klient*in erforderlich. Der Coach gerät nur dann in Verzug, wenn der Klient*in allen zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Coach die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Coach nicht zu vertreten. Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführung bei widrigen Bedingungen trifft der Coach unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Klient*ins. In diesem Fall verlängern sich Leistungs- und Lieferfristen angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Verzögerung. Daraus entstehende Mehrkosten sind in der kalkulierten Vergütung nicht enthalten und gesondert zu vergüten. Wird die Leistung des Coachs durch einen Umstand objektiv unmöglich, den keine der beiden Parteien zu vertreten hat, kann der Coach einen angemessenen Anteil seiner Vergütung verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung und Haftung.
6. Abnahme
Der Coach erbringt alle vereinbarten Leistungen im Zweifel als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB, die keiner Abnahme bedürfen.
Für den Fall, dass im Einzelfall ein werkvertragliches Vorgehen mit Abnahmen hinsichtlich einzelner Leistungsbestandteile einschlägig ist, gelten die folgenden Bestimmungen.
Der Klient*in muss innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung eines Werks schriftlich oder in Textform die Abnahme des Werks bestätigen (Abnahmefrist). Etwaige Mängel am Werk müssen unverzüglich nach Überlassung des Werks, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist von zwei Wochen nach Überlassung des Werks schriftlich oder in Textform angezeigt werden. Erfolgt weder eine Bestätigung der Abnahme noch eine Mängelanzeige, gilt das Werk nach Ablauf der Abnahmefrist von zwei Wochen als abgenommen. Die Überlassung des Werks erfolgt in der Regel digital.
Die Abnahme darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil das Werk nicht dem Geschmack des Klient*ins entspricht. Im Rahmen des Auftrags besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit. Durch seine Auftragserteilung bestätigt der Klient*in, sich vor Auftragserteilung hinreichend von der gestalterischen Qualität der Leistungen des Coachs durch frühere Arbeitsbeispiele und Referenzen überzeugt zu haben.
7. Kündigung
Ein Kündigungsrecht besteht nicht. Die Parteien sind sich einig, dass auch eine Anwendung des Kündigungsrechtes nach § 627 BGB ausgeschlossen sein soll.
Sollten Sie sich während der Laufzeit dazu entscheiden nicht weiter an dem Programm teilzunehmen, werden keinerlei gezahlte Gebühren erstattet bzw. müssen ausstehende Gebühren vollumfänglich gezahlt werden.
8. Urheberrechte und Lizenzen
Im Zweifelsfall bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten sich die Einräumung von Nutzungsrechten erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Soweit im Angebot die Lizenzierung von urheberrechtlichen Werken Dritter vereinbart ist, erfolgt diese durch den Coach im Auftrag des Klient*ins entsprechend dem im Einzelfall vereinbarten Nutzungsumfang. Im Übrigen finden die Bestimmungen bezüglich der urheberrechtlichen Werke des Coachs entsprechende Anwendung. Zudem ist die Urheberschaft des Dritten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – zu kennzeichnen.
8.1 Geistiges Eigentum
Für alle Unterlagen und Übungen, unabhängig ihres Formats (Audio, Video, Aufzeichnungen, Dokumente, etc.) ist die Weitergabe an Dritte gem. § 17 UrhG untersagt! Es handelt sich hierbei um geistiges Eigentum der coachenden Person.
Online Sitzungen werden auf Wunsch aufgezeichnet und 7 Tage zum Download bereit gestellt oder zur Selbstaufzeichnung freigegeben die Weitergabe an Dritte gem. § 17 UrhG ist ebefalls untersagt.
9. Mängelgewährleistung und Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Coach bei Mängeln sowie bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Coach übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse. Der Klient*in hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Überlassung der Arbeitsergebnisse, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung, gegenüber dem Coach schriftlich oder in Textform anzuzeigen, andernfalls sind Ansprüche des Klient*ins wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Für einzelne Leistungsbestandteile und Arbeitsergebnisse können die Parteien die vorherige Erteilung einer Freigabe durch den Klient*in bzw. seine Mitarbeiter vereinbaren (z.B. Freigabe vor der Veröffentlichung einzelner Posts auf Social Media Kanälen). Sofern ein Arbeitsergebnis durch den Klient*in bzw. einen seiner Mitarbeiter freigegeben wurde, ist diese Freigabe verbindlich. Ansprüche des Klient*ins wegen Mängeln an diesem Arbeitsergebnis sind ausgeschlossen, soweit diese Mängel bereits bei Erteilung der Freigabe erkennbar waren,
Der Coach haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Coach nur, soweit im Gesetz zwingend eine diesbezügliche Haftung vorgesehen ist, insbesondere sofern der Coach eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht durch Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Für Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln beruhen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der*die Klient*in erklärt sich damit einverstanden, dass alle in der Anmeldung und im weiteren Coaching angegebenen Daten elektronisch gespeichert und ausschließlich zum vereinbarten Zweck des Coachings verwendet werden dürfen.
Alle Unterlagen, Berichte und Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des*der Klient*in keinen Dritten zugänglich gemacht werden. Der*die Coach*in ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden. Darüber hinaus ist die coachende Person verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr schriftlich ausgehändigt wurden, oder die sie persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass keine außenstehenden Dritter Zugang dazu bekommen können.
12. Datenschutz und Löschung
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere der DS-GVO und des BDSG) zu beachten.
Die coachende Person verpflichtet sich insbesondere, alle vom Klient*in zur Verfügung gestellten Daten unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den diesen AGB unterliegenden Verträgen, einschließlich aller Rechtsstreitigkeiten über bzw. im Zusammenhang mit deren Zustandekommen, Wirksamkeit und Durchführung, ist Münster. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu klagen.